Ein gemeinsamer Schadenausgleich im Umlageverfahren. Die kostengünstige Idee einer gemeinschaftlichen Risikoab- sicherung für Kommunen, Kommunalver- bände und kommunale Unternehmen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Versicherungsauf- sichtsgesetz.
Noch nicht angemeldet?
Klicken Sie auf die Schaltfläche und beantragen Ihre Zugangsdaten.