Wir über uns

Ein gemeinsamer Schadenausgleich im Umlageverfahren – das war die Idee der kommunalen Spitzenverbände, als im Jahr 1925 in Hannover die „Haftpflichtgemeinschaft Hannoverscher Städte und Kommunalverbände“ gegründet wurde.

Diese Idee der gemeinsamen Risikotragung ohne Gewinnerzielungsabsicht hat sich bestens bewährt. Aus der alten „Haftpflichtgemeinschaft“ ist der Kommunale Schadenausgleich Hannover entstanden, der Kommunen und kommunalen Unternehmen in den Risikobereichen Haftpflicht, Autokasko, Autoinsassenunfall, Schülerunfall und Unfall allgemein eine kostengünstige Absicherung bietet.

Heute nehmen in Niedersachsen, den Kreisen Minden-Lübbecke und Lippe und in der Seestadt Bremerhaven über 2700 selbständige Mitglieder diese Risikoabsicherung in Anspruch.

Als Versicherungseinrichtung sind die Mitglieder des Kommunalen Schadenausgleichs Hannover privatrechtlich zu einem nicht rechtsfähigen Verein zusammengeschlossen.

Das Leistungsangebot richtet sich an Kommunen und Kommunalverbände sowie sonstige kommunale Einrichtungen und Unternehmen, an denen eine oder mehrere Kommunen oder Kommunalverbände mit mindestens 50 %. beteiligt sind (§ 3 Abs. 3 Nr. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz).