Kasko/Autoinsassenunfall

Autokaskoschäden

Angelehnt an die AKB der privaten Versicherungswirtschaft bieten wir unseren Mitgliedern umfassenden Voll- und Teilkaskodeckungsschutz ihrer Fahrzeuge. Zu den gleichen günstigen Konditionen können auch sog. dienstliche Vielfahrer (Halter ehemals privateigen anerkannter Fahrzeuge) mit ihrem Kraftfahrzeug in den Kaskodeckungsschutz einbezogen werden.

Gut angenommen wird von unseren Mitgliedern auch die Absicherung gegen das Risiko von Aufwendungsersatzansprüchen der Bediensteten und Mitarbeiter aus der dienstlichen Benutzung privater Fahrzeuge (§ 5 der Verrechnungsgrundsätze für Autokaskoschäden). Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten muss lediglich die Anzahl der Fahrzeuge der jeweiligen Risikogruppe (Bedienstete, Beauftragte, Mitglieder von Vertretungskörperschaften etc.) pauschal gemeldet werden.

Autoinsassenunfall

Dieser Deckungsschutz gewährt den berechtigten Fahrzeuginsassen die jeweils vereinbarten Deckungssummen bei Tod und Invalidität und sieht Krankenhaus- und Krankentagegeld vor. Festgestellt werden muss lediglich ein Unfall beim Gebrauch des Fahrzeuges oder des Anhängers.

Angeboten wird Deckungsschutz in Form des Pauschalsystems oder des Platzsystems. Beim Pauschalsystem werden die vereinbarten Summen pauschal für ein Kfz vereinbart. Anlässlich eines Unfalls werden die Summen dann auf die verletzten Insassen verteilt. Besonderheit: ab zwei Insassen erhöht sich die vereinbarte Deckungssumme um 50%. Beim Platzsystem sind die jeweiligen Summen pro Platz vereinbart.

Die Höhe der Deckungssummen für den Todesfall, den Fall dauernder Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) für Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld und für Tagegeld ist für jedes Fahrzeug besonders zu vereinbaren.

Für Kraftfahrzeuge kann mit Ausnahme von Krafträdern und Mopeds Deckungsschutz für Reisegepäckschäden der Insassen zusätzlich vereinbart werden. Der Höchstbetrag der Entschädigung beträgt € 3.000,00 pro Person. Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während der Reise im oder am Fahrzeug mitgeführt werden, einschließlich der am Körper getragenen Kleidung.